Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Schraubenverbandes e.V. (DSV) für kostenpflichtige Seminarveranstaltungen, Schulungen und Workshops (Lehrveranstaltungen)
1 Allgemeines
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des DSV erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DSV verbindlich an. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Deutscher Schraubenverband e.V.) schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
2 Anmeldung und Auftragserteilung
2.1 Anmeldungen zu kostenpflichtigen DSV-Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail, Online-Link) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den DSV schriftlich bestätigt werden.
2.2 Alle Preise für Lehrveranstaltungen verstehen sich netto exkl. MwSt. Der DSV unterliegt der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 22a UStG. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und ggf. Teilnahmebescheinigungen, soweit diese vom DSV vorgesehen sind.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldebestätigung. Rechnungen für Seminare sind – soweit auf der Bestätigung keine anderweitigen Angaben vom DSV gemacht wurden - zahlbar:
1. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, spätestens jedoch bis 4 Tage vor Veranstaltungstermin und
2. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei der Anmeldung hat der Auftraggeber/Kunde auf eine korrekte Angabe der Rechnungsanschrift zu achten. Neu- oder Umschreibungen von Rechnungen aufgrund fehlerhafter oder unleserlicher Angaben in der Anmeldung werden mit 25 € je Neuausfertigung in Rechnung gestellt.
3 Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen
3.1 Bei kostenpflichtigen DSV-Veranstaltungen müssen Rücktritte von bereits angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Stornogebühren erhoben (Für die Schraubfachausbildung und diverse Einzelveranstaltungen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen):
3.1.1 Bis 10 Wochen vor Beginn der 1. gebuchten Lehrveranstaltung werden 10% der Kursgebühr als Stornokosten fällig.
3.1.2 Bis 8 Wochen vor Beginn der 1. gebuchten Lehrveranstaltung werden 25% der Kursgebühr als Stornokosten fällig.
3.1.3 Bis 6 Wochen vor Beginn der 1. gebuchten Lehrveranstaltung werden 50% der Kursgebühr als Stornokosten fällig.
3.1.4 Ab 6 Wochen vor Beginn der 1. gebuchten Lehrveranstaltung werden 95% der Kursgebühr als Stornokosten fällig.
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt.
4 Absage von Veranstaltungen und Haftung
4.1 Der DSV behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber/Teilnehmer wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
4.2 Der DSV haftet bei eigenem Verschulden und dem seiner Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflicht) oder das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt.
5 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
5.1 DSV Veranstaltungen werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der DSV übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.
5.2 Der DSV behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der DSV berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1 Dem DSV verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Kunde/Teilnehmer darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen - auch auszugsweise - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
7 Zimmerreservierungen
Liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
8.1 Erfüllungsort ist Sitz des DSV. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des DSV. Soweit Ansprüche des DSV nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des DSV vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)
8.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
9 Kartellrechtlinien
9.1 Bei Sitzungen wird mit der Unterschrift der Teilnehmerliste bestätigt, die ausliegenden DSV-Kartellrechtlinien gelesen und verstanden zu haben.
Stand 01.09.2016