DSV-Leitlinien zur kartellrechtskonformen Verbandsarbeit
Unternehmen und Verbände müssen selbst abschätzen, ob sie sich kartellrechtskonform verhalten.
Der Deutsche Schraubenverband e.V. bietet seinen Mitgliedern unter Einhaltung des Kartellrechts
eine rechtssichere Basis für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Dies ist ein wichtiger Bestandteil
der verbandsinternen Kommunikation. Mitglieder nutzen diesen Austausch dazu, Marktfragen
und Herausforderungen des Marktes gemeinsam zu diskutieren. Ihr Verhalten im Markt bestimmen
sie selbständig und unabhängig voneinander. Diese Leitlinien sollen gewährleisten, kartellrechtlich
bedenkliches Verhalten oder gar direkte Verstöße gegen das Kartellrecht zu erkennen und zu vermeiden.
Der Deutsche Schraubenverband e.V., seine Mitglieder und die Mitgliedsunternehmen achten
gemeinsam darauf, dass diese Leitlinien in der verbandlichen Praxis Anwendung finden (Compliance
Programm):
Meinungs- und Erfahrungsaustausch in Sitzungen, auf Messen und sonstigen Veranstaltungen
Zwischen aktuell oder potentiell konkurrierenden Unternehmen werden keine Informationen ausgetauscht
und/oder Vereinbarungen in welcher Form auch immer getroffen, die geeignet sind, wettbewerbsbeschränkend
zu wirken, insbesondere bezüglich:
· individueller Preisgestaltung, Preisstrategie und zukünftigen Marktverhaltens der beteiligten Unternehmen (einschließlich Preisbestandteilen);
· individueller Geschäftsbedingungen und Konditionen (wie Verkaufs- u. Zahlungsbedingungen, Rabatte, Gutschriften, Boni, Teuerungszuschläge u.ä.);
· individueller Bezugs- und Herstellungskosten (wie Rohstoff- u. Vormaterialpreise, Absatzkosten, Energiekosten, Lohnkosten u.ä.);
· Umgang mit Kostensteigerungen (z.B. Rohstoffe, Lohnkosten, sonstige Kosten);
· Aufteilung von Vertriebs- u. Einkaufsgebieten (räumlich oder nach Kunden);
· Aufteilung von Produktionsmengen und Kapazitäten.
Marktinformationsverfahren (MIV)
dienen der systematischen Beschaffung, Auswertung und Weitergabe von marktrelevanten Informationen
unter Wettbewerbern. Kartellrechtlich bedenklich sind solche Verfahren, die Rückschlüsse auf
individuelle marktrelevante Daten oder auf das Marktverhalten einzelner Unternehmen in der Branche
ermöglichen. Der Deutsche Schraubenverband e.V. achtet darauf, dass seine MIV kartellrechtskonform
gestaltet sind.
Verbandsempfehlungen sind unverbindliche Hinweise an Unternehmen, die für diese vorteilhaft sind und deshalb vorgeschlagen
werden. Kartellrechtlich bedenklich sind solche Empfehlungen, die eine Umgehung des Kartellverbots
durch abgestimmtes Verhalten bewirken sollen. Empfehlungen, die sich direkt auf die Preisstellung
der Unternehmen beziehen, sind definitiv verboten, auch wenn sie als „unverbindlich“ bezeichnet
sind. Unzulässig sind auch solche Empfehlungen, die zu einem wirtschaftlichen Boykott eines
anderen Unternehmens oder Verbands führen.
Verbandssitzungen
1. Vor der Sitzung
a. Zu jeder Sitzung wird schriftlich (per E-Mail) eingeladen.
b. Zu jeder Sitzung gibt es eine schriftliche Tagesordnung, es sei denn, es handelt sich um eine regelmäßige Veranstaltung mit stets
wiederkehrenden Themenschwerpunkten.
c. Oben auf der Tagesordnung steht der TOP: „Kartellrechtliche Hinweise“. Die Tagesordnungspunkte sind ansonsten hinreichend konkret beschrieben.
2. Sitzung
a. Zu Beginn der Sitzung werden der Sitzungsleiter und der Protokollführer festgelegt. Der Sitzungsleiter ist kartellrechtlich geschult.
Der Sitzungsleiter kann gleichzeitig Protokollführer sein.
b. Es ist eine vollständige Anwesenheitsliste zu führen. Nicht aufgenommene Personen sind nachzutragen; nicht erschienene Personen
sind zu streichen. Die erschienenen Personen unterschreiben die Liste. Auf der Anwesenheitsliste erscheint folgender Text:
„Ich bin über die Leitlinien zur kartellrechtskonformen Verbandsarbeit des Deutschen Schraubenverbands e.V.-informiert worden und halte diese ein.“
c. Zu Beginn der Sitzung erteilt der Sitzungsleiter die kartellrechtlichen Hinweise gemäß den ausgelegten Leitlinien zur kartellrechtskonformen
Verbandsarbeit des Deutschen Schraubenverbands e.V.-. Insbesondere weist er daraufhin, dass z.B. über individuelle Preise,
Preisbestandteile und Preisstrategien, individuelle Geschäftsbedingungen und Konditionen, Bezugs- und Herstellungskosten sowie
Verkaufsgebiete und Kapazitäten nicht gesprochen wird.
d. Die Tagesordnung ist einzuhalten. Veränderungen sind zu protokollieren.
e. „Spontanäußerungen“ zu Themen außerhalb der Tagesordnung sollten vermieden werden.
f. Bei Spontanäußerungen mit kartellrechtlich relevantem Inhalt (z.B. „Wir müssen jetzt mal endlich über die Preise reden“) reagiert der Sitzungsleiter
sofort, indem er solche Spontanäußerungen unterbindet. Neben dem Sitzungsleiter sind hier auch alle anderen Teilnehmer gefragt.
Es erfolgt der Hinweis, dass derartige Punkte nicht besprochen werden dürfen und man sich davon distanziert.
g. In Zweifelsfällen wird ein Punkt nicht diskutiert und zurückgestellt, bis die kartellrechtliche Unbedenklichkeit geprüft ist.
Im Zweifel kann der Punkt dann bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden.
h. Wird die Diskussion trotzdem fortgesetzt, schließt der Sitzungsleiter die Diskutanten von der Sitzung aus oder beendet die Sitzung ganz.
Dies wird im Protokoll vermerkt. Der Vorgang wird der Geschäftsführung des Deutschen Schraubenverbands e.V. gemeldet.
3. Nach der Sitzung
a. Es ist ein vollständiges Sitzungsprotokoll anzufertigen und vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben.
b. Das Protokoll soll klar und verständlich geschrieben sein. Nicht ausreichend ist die Wiederholung der Tagesordnung mit
einigen wenigen Sätzen. Vielmehr müssen die Besprechungspunkte hinreichend konkret dargestellt werden.
c. Das Sitzungsprotokoll ist an die Sitzungsteilnehmer zu versenden. Die Geschäftsstelle des Deutschen Schraubenverbands e.V. bekommt stets ein Exemplar.