Teilnahmebedingungen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Schraubfachakademie (DSV)® des Deutschen Schraubenverbandes e.V.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Aus- und Fortbildungsangebote (Präsenzveranstaltungen und auch internetbasierte Videokonferenzen) der Schraubfachakademie (DSV)®, des Deutschen Schraubenverbandes e.V., Goldene Pforte 1, 58093 Hagen (im Folgenden SFA genannt).
Anmeldung
Mit der Anmeldung zu einem o.g. Aus- und Fortbildungsangebot der SFA werden die Teilnahmebedingungen der SFA verbindlich anerkannt und es kommt ein Vertrag zwischen der angemeldeten Person (im Folgenden Teilnehmende genannt) und der SFA zustande. Die Anmeldung muss online über die Homepage der Schraubfachakademie (DSV)® erfolgen. Die erforderlichen Qualifikationsnachweise sind unaufgefordert mit der Onlineanmeldung per Upload einzureichen. Die Anmeldefristen für die jeweiligen Aus- und Fortbildungsangebote sind auf der Homepage der SFA ersichtlich. Nach vollständiger Anmeldung wird durch die SFA der Eingang der Anmeldung per E-Mail bestätigt. Mitgliedsfirmen des DSV können maximal drei Teilnehmende pro Ausbildungsjahr pro einzelnem Aus- und Fortbildungsangebot anmelden.
Teilnahmevoraussetzungen
1. Vorliegen einer vollständig ausgefüllten online Anmeldung über die Homepage der SFA (https://www.schraubenverband.de/fortbildung)
2. Vollständige Rechnungsanschrift
3. Vorliegen des erforderlichen Qualifikationsnachweises
4. Zahlungseingang der vollständigen Kursgebühr bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum
Die Teilnahmevoraussetzungen 1 bis 4, müssen innerhalb der jeweils gültigen Anmeldefrist erfolgt sein. Formlose Anmeldungen per Mail oder Brief sind ungültig. Qualifikationsnachweise sind generell zusammen mit dem von der SFA bereitgestellten Anmeldeformular einzureichen. Fehlende Nachweise führen zu einem Nichtberücksichtigen der Anmeldung. Ein genereller Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Vergabe der Aus- und Fortbildungsplätze
Die Vergabe der Aus- und Fortbildungsplätze erfolgt nach Ablauf des Anmeldeschlusses und den erfüllten Teilnahmevoraussetzungen durch die SFA. Die Zuteilung von Teilnahmebestätigungen für Fortbildungsangebote der SFA erfolgt nachfolgenden Kriterien:
1. Mitgliedsfirmen des Deutschen Schraubenverbandes e.V.,
2. Kunden von Mitgliedsunternehmen des Deutschen Schraubenverbandes e.V.,
3. übrigen Bewerberinnen und Bewerber, sofern sich durch eine solche Teilnahme kein Interessenskonflikt mit den Zielen der SFA und des Deutschen Schraubenverbandes e.V. ergibt.
Bei überbuchten Fortbildungsveranstaltungen werden die Teilnahmebestätigungen entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
Alle zugelassenen Teilnehmenden erhalten spätestens vierzehn Tage nach dem Anmeldeschluss der jeweiligen Aus- oder Fortbildungsveranstaltung eine Teilnahmebestätigung per E-Mail.
Rechnungsstellung
Die bei der Anmeldung genannte Rechnungsadresse des Teilnehmenden ist verbindlich. Der Rechnungsbetrag ist in vollem Umfang im Voraus zu entrichten. Das Fälligkeitsdatum ist in der Anmeldebestätigung / Rechnung angegeben. Benötigte Änderungen, Um- oder Neuschreibungen von Rechnungen für SFA Fortbildungsveranstaltungen im Vergleich zu den bei der Anmeldung gemachten Rechnungsangaben, werden mit je 25,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Rechnungsneustellung in Rechnung gestellt.
Ausschluss von Teilnehmenden
Unvollständig oder nicht rechtzeitig gezahlte Rechnungen führen zu einem Nichtberücksichtigen der Anmeldung der Teilnehmende.
Stornierung der Kursteilnahme durch den Teilnehmenden
Eine Stornierung durch den Teilnehmenden bedarf der Schriftform.
Stornierungsfristen und -kosten bei Buchung einer Ausbildung und Fortbildung:
• Bis 10 Wochen vor Beginn der 1. gebuchten Lehrveranstaltung werden 10% der Kursgebühr als Stornokosten fällig.
• Bis 8 Wochen vor Beginn der 1. gebuchten Lehrveranstaltung werden 25% der Kursgebühr als Stornokosten fällig.
• Bis 6 Wochen vor Beginn der 1. gebuchten Lehrveranstaltung werden 50% der Kursgebühr als Stornokosten fällig.
• Ab 6 Wochen vor Beginn der 1. gebuchten Lehrveranstaltung werden 95% der Kursgebühr als Stornokosten fällig.
Im Falle der Verhinderung eines Teilnehmenden können Ersatzteilnehmende benannt werden, sofern diese die Zulassungsvoraussetzungen der entsprechenden Ausbildung erfüllen. Ersatzteilnehmende müssen schriftlich, spätestens eine Woche vor der ersten gebuchten Lehrveranstaltung mit allen erforderlichen Anmeldedaten gemeldet sein, sonst kann kein ersatzteilnehmende Person benannt werden.
Bei Nennung einer ersatzteilnehmenden Person wird ein Mehraufwand in Höhe von 2 % der jeweiligen Kursgebühr berechnet.
Ein Anspruch auf (Teil-)Erstattung der Teilnahmegebühr, z.B., falls der/die Teilnehmende die laufende Weiterbildung abbricht, die Prüfungen nicht besteht, an einem Modul nicht teilnimmt, das Unternehmen verlässt, besteht nicht. Die Stornokosten beziehen sich auf die gebuchte Fortbildung und der Kursgebühr gem. dem Anmeldeformular. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Seminarversicherung.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher i.S. v. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihren gewerblichen noch ihren selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.
Sie haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit der SFA zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die SFA (Adressat: Schraubfachakademie des Deutschen Schraubenverband e.V., Goldene Pforte 1, 58093 Hagen, Tel. +49 2331 9588 48, Fax +49 2331 9587 48, E-Mail pgatto@schraubenverband.de) mittels einer eindeutigen Erklärung in Schriftform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag mit der SFA widerrufen, werden wir Ihnen alle geleisteten Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Reisekosten / Hotelreservierungen
Anreise und Reservierung von Übernachtungsmöglichkeiten obliegen dem Teilnehmenden. Reise- und / oder Übernachtungskosten sind vom Teilnehmenden zu tragen.
Anreise und Reservierung von Übernachtungsmöglichkeiten obliegen dem Teilnehmenden. Reise- und / oder Übernachtungskosten sind vom Teilnehmenden zu tragen.
Die SFA behält sich das Recht vor, aufgrund externer Einflüsse, wie z.B. Pandemien, gesetzlichen oder behördlichen Veranstaltungsverboten, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit usw., die eine Präsenzveranstaltung nicht möglich machen, sowie auch für den Fall, dass nach Einschätzung der SFA die Sicherheit aller Teilnehmende nicht gewährleistet ist, Kurse bis sieben Tage vor Beginn der geplanten Präsenzveranstaltung zeitgleich als Online-Veranstaltung durchzuführen.
Absage einer Veranstaltung
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die die SFA zu vertreten hat, abgesagt werden, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung der Teilnehmenden und Rückerstattung der Teilnahmegebühr innerhalb von vierzehn Tagen für zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführte Kurse oder Kursmodule. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung des Deutschen Schraubenverbands e.V. in diesem Falle ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Eine Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten bei vorgenanntem Kursausfall oder Terminverschiebung ist nicht möglich.
Haftung
Die SFA haftet bei eigenem Verschulden und dem seiner Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es werden wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflicht) oder das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt.
Urheberrechte
Die von der SFA zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsinhabers dürfen die Seminarunterlagen weder vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden. Der Teilnehmende darf
sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen - auch auszugsweise - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
Fotoaufnahmen
Der Deutsche Schraubenverband e.V. ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Bildaufnahmen der Referierenden sowie der Veranstaltungsteilnehmenden, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
Datenschutz
Die Datenschutzinformation der SFA ist der Anmeldeinformation zu jedem Fortbildungsangebot der SFA 2021 als Anlage beigefügt und unter https://www.schraubenverband.de/akademie/main ersichtlich.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen diese Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisent.
Mitgeltende Dokumente
• Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Schraubenverbandes e.V. (DSV) (https://www.schraubenverband.de/agb).
• Teilnahmebedingungen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Schraubfachakademie (DSV)® des Deutschen Schraubenverbandes e.V.
• Prüfungsordnung für die Eingangs- und Abschlussprüfung der Schraubfachausbildung (DSV)®
• Datenschutzinformation Deutscher Schraubenverband e.V. für die Schraubfachausbildung (DSV)®
Kontakt:
Deutscher Schraubenverband e.V.
Pasquale Gatto
Goldene Pforte 1
58093 Hagen
Tel: +49 2331-9588-48
Fax: +49 2331-9587-48
E-Mail: pgatto@schraubenverband.de
https://www.schraubenverband.de/akademie/main
Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An
Deutscher Schraubenverband e.V.
Goldene Pforte 1
58093 Hagen
E-Mail: pgatto@schraubenverband.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung
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(Name der Seminars Veranstaltung, ggf. Bestellnummer und Preis) bestellt am:
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Datum
Name und Anschrift des Verbrauchers
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Datum
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Unterschrift Kunde
(nur bei schriftlichem Widerruf)